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   LG Mannheim, 21.11.1975 - 4 T 273/75   

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https://dejure.org/1975,10043
LG Mannheim, 21.11.1975 - 4 T 273/75 (https://dejure.org/1975,10043)
LG Mannheim, Entscheidung vom 21.11.1975 - 4 T 273/75 (https://dejure.org/1975,10043)
LG Mannheim, Entscheidung vom 21. November 1975 - 4 T 273/75 (https://dejure.org/1975,10043)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 403
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 14.07.1981 - Allg. Reg. 32/81
    Eine weitverbreitete Meinung geht allerdings dahin, der Vermieter müsse die zu dem einzelnen Kündigungsgrund gehörenden Tatsachen so ausführlich und deutlich darstellen, daß der Mieter sich ein volles und klares Bild von der Berechtigung der Kündigung machen und ihre Erfolgsaussichten, auch im Hinblick auf die Erklärung eines Widerspruchs, beurteilen könne (LG Osnabrück, WuM 1974, 29 f.; LG Mannheim, MDR 1976, 403; Staudinger, § 564 a BGB Rdn. 18, § 564 b BGB Rdn. 122, 123 m.w.Nachw., einschränkend jedoch Rdn. 124; Barthelmeß, Rdn. 71, 134; BGB -RGRK, Rdn. 35, je zu § 564 b BGB ).
  • BayObLG, 17.12.1984 - REMiet 6/84

    Kündigung; Mietvertrag; Mietverhältnis; Eigenbedarf; Begründung; Umfang;

    Er ist der Auffassung nicht gefolgt, die eine ausführlichere und deutlichere Darstellung der zum einzelnen Kündigungsgrund gehörenden Tatsachen verlangte (vgl. dazu Emmerich/Sonnenschein, Mietrecht § 564a BGB , Rdn. 18 und § 564b BGB , Rdn. 122-124; BGB -RGRK 12. Aufl., § 564b , Rdn. 35; Barthelmess, Zweites Wohnraumkündigungsschutzgesetz - Miethöhegesetz 2. Aufl., § 564b BGB , Rdn. 71 und 134; LG Osnabrück, WuM 1974, 29 f.; LG Mannheim, WuM 1976/77 = MDR 1976, 403).
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